Bauplätze & Baugebiete

Vielen Dank, dass Sie sich für das Bauen und Wohnen in der schönen Einheitsgemeinde Bienenbüttel interessieren! Bienenbüttel ist für Bauherrn und insbesondere auch für junge Familien äußerst attraktiv: Stündlich hält der Metronom auf der Strecke Uelzen-Hamburg (Mitglied im HVV), der Ort bietet sämtliche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Arztpraxen, Apotheke, Banken, Sportverein, nette Gaststätten, Fitnessstudio, ein beheiztes Freibad, Bücherei, Kanuverleih, eine Eisdiele und vieles mehr. Die Entfernung zur Hansestadt Lüneburg beträgt ca. 14 km, die Hansestadt Uelzen ist ca. 20 km entfernt. Über die A 39 ist Hamburg in ca. 45 Minuten mit dem PKW zu erreichen.

In den kommenden Jahren sollen neuer Wohnraum und Baugrundstücke nachhaltig weiterentwickelt werden. Unverbindliche Informationen zu möglichen künftigen Baugebieten finden Sie in der Präsentation des Entwurfes der Siedlungsentwicklung in der Gemeinde Bienenbüttel:


 

Die Endfassung des Siedlungsentwicklungskonzeptes in der Gemeinde Bienenbüttel wurde in der Ratssitzung vom 03.02.2022 beschlossen:


 

Aktuell verfügt die Gemeinde Bienenbüttel leider über keine freien Baugrundstücke mehr, neue Grundstücke und Baugebiete sind jedoch laufend in Planung.

Baugebiet Kuhlfeld

In unserem Baugebiet „Kuhlfeld“ im Ortsteil Steddorf sind sämtliche Grundstücke verkauft.

Baugebiet Poststraße

Aktuell läuft das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Poststraße Nord“ zwischen Bienenbüttel und Wichmannsburg. Hier soll ein neues Baugebiet mit 12 Grundstücken für Einzel- und/oder Doppelhäuser – bevorzugt für Bienenbütteler – entstehen. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist leider noch nicht absehbar, ab wann mit der verbindlichen Reservierung und Vermarktung der Grundstücke begonnen werden kann und ab wann die zukünftigen Bauherrn mit einem möglichen Baubeginn rechnen dürfen. Die in den Planungsunterlagen ersichtlichen Grundstücksgrößen und –zuschnitte sind zunächst nur ein noch unverbindlicher Entwurf und auch insbesondere Kaufpreis und Vergabekriterien sind noch nicht festgelegt worden.

Gern können Sie sich bereits als Interessenten unverbindlich vormerken lassen, Sie werden dann informiert, ab wann, für wen und zu welchen Konditionen es möglich sein wird, ein Wunschgrundstück verbindlich zu reservieren.

Informationen über den laufenden Fortschritt des Aufstellungsverfahrens finden Sie auch unter: Öffentliche Bekanntmachungen

Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Den Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen können Sie bei der Gemeinde Bienenbüttel oder direkt bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Uelzen) in einfacher Ausführung einreichen.

Die Gemeinde leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiter. Wo es erforderlich ist, erteilt sie ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben. Dies heißt jedoch nicht, dass Ihr Vorhaben genehmigt wurde oder tatsächlich genehmigungsfähig ist. Dies zu prüfen ist Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

Genehmigungsfreie Baumaßnahmen gem. § 62 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Für bestimmte bauliche Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Es handelt sich hierbei um folgende Vorhaben:

  • Wohngebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 in Kleinsiedlungsgebieten sowie reinen, allgemeinen oder besonderen Wohngebieten (auch mit Räumen für freie Berufe, sofern die Wohnnutzung überwiegt),
  • sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbe- und Industriegebieten,
  • bauliche Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, die keine Gebäude sind,
  • Nebengebäude und Nebenanlagen für die genannten Gebäude.

Die Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme ist in dreifacher Ausfertigung mitsamt den dafür notwendigen Unterlagen bei der Gemeinde Bienenbüttel einzureichen.

Für genehmigungsfreie Baumaßnahmen brauchen Sie eine/n qualifizierten Entwurfsverfasser/in, der/die die Bauvorlagen unterschreibt und ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert ist. Im Anzeigeverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde nicht mehr, ob das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Verantwortung hierfür geht auf den/die Entwurfsverfasser/in über. Es besteht weiterhin Wahlfreiheit der Bauherrin oder des Bauherrn zwischen der Genehmigungsfreiheit mit dem Mitteilungsverfahren einerseits und dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO) andererseits.

Katasterkarten

Unter Katasterkarten-online können Sie amtliche Kartenauszüge der Katasterämter für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe oder Ortspläne sowie amtliche digitale Geodaten z. B. für Planungsvorhaben bestellen, bezahlen und direkt herunterladen. Mit diesem Angebot des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) sparen Sie Zeit und Wege und können rund um die Uhr von zuhause aus auf Ihre benötigten Daten zugreifen.

Das Kartenangebot umfasst frei wählbare Ausschnitte in unterschiedlich großen Druckformaten und verschiedenen Kartenansichten. Die Karten werden als PDF-Datei bereitgestellt.

Zur Auswahl stehen fünf Kartenvarianten:

  • die klassische Liegenschaftskarte
  • die Liegenschaftsgrafik (Maßstab 1:500)
  • eine Karte speziell mit Hausnummern (Maßstab 1:2500)
  • eine weitere amtliche Karte (Maßstab 1:5000)
  • die sogenannte Straßenkarte im Maßstab 1:10.000

In jeder der Karten kann nach Belieben ein Ausschnitt definiert und die Druckgröße bis zum Format DIN A0 (0,84 x 1,19 Meter) gewählt werden.

Nicht zu verwechseln sind die Kartenauszüge mit dem Lageplan, der von Bauämtern für Bauvorhaben gefordert wird. Hier ist die Online-Bestellmöglichkeit in Planung.

Auf dem herkömmlichen Weg erhalten Sie Ihr benötigtes Kartenmaterial beim

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
Regionaldirektion Lüneburg
Katasteramt Uelzen

Schillerstraße 30a
29525 Uelzen

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 0581/8852 - 100 u. 102
Fax: 0581/8852 – 160

E-Mail: Katasteramt-UE@lgln.niedersachsen.de

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_luneburg/katasteramt_uelzen/regionaldirektion-lueneburg-51103.html

Katasterkarten Online: https://maps.lgln.niedersachsen.de/katasterkarten-online/mapbender/application/katasterkarten-online

Online-Altas Flächennutzung

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Atlas zur Flächenerhebung, mit welchem Sie sich für alle Gemeinden in Deutschland ausführliche Informationen über die Hauptkategorien der amtlichen Flächenstatistik anzeigen lassen können. Im Einzelnen sind dies thematische Karten zu den jeweiligen Flächenanteilen des Waldes, der Landwirtschaft sowie der Siedlungs- und Verkehrsflächen in den einzelnen Gemeinden. Als zusätzlicher Indikator ist die Siedlungsdichte (Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf) der einzelnen Gemeinden kartographisch aufbereitet dargestellt.

Online-Atlas für Flächennutzungen: www.statistikportal.de/de/flaechenatlas

Kontakte:

Herr Philip Taeger

Zuständigkeit:
Bauanträge
Auskünfte aus Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
Tel.: 05823 9800-32
E-Mail: p.taeger@bienenbuettel.de

Herr Arne Viebrock

Zuständigkeit:
Bauplätze

Tel.: 05823 9800-38
E-Mail: a.viebrock@bienenbuettel.de