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Schienenlärm: Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
In den nächsten Wochen können sich Bürgerinnen und Bürger noch einmal zum Schienenlärm äußern. Symbolfoto: Pixabay/Thomas
Bienenbüttel. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Bis Dienstag, 2. Januar 2024, können sich hier alle Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen. Konkret besteht die Möglichkeit, sich in einem Fragebogen umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.
Für die Teilnahme ist keine Anmeldung oder Registrierung notwendig. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger sich dazu äußern, wie sie den durch Schienenverkehr produzierten Lärm wahrnehmen und welche Schutzmaßnahmen sie für besonders wichtig halten.
Weitere Infos und den Entwurf zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes finden Interessierte hier.