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Information zu den Räum- und Streupflichten in der Gemeinde Bienenbüttel

Bienenbüttel. Der Winter steht vor der Tür – und mit ihm die Verantwortung, Straßen und Gehwege sicher zu halten, falls die Temperaturen sinken und Eis und Schnee die Straßen und Gehwege glatt machen. Wie überall in Deutschland, so gibt es auch in unserer Gemeinde Räum- und Streupflichten.

Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege sowie private Zuwegungen zu räumen und zu streuen. Bei vermieteten Immobilien kann diese Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – die Verantwortung, dass dies tatsächlich geschieht, bleibt jedoch nach wie vor beim Eigentümer.

Was muss geräumt werden?
Geräumt und gestreut werden müssen:
• Gehwege entlang der Grundstücksgrenze
• Fußwege auf öffentlichen Flächen, die eindeutig dem Grundstück zuzuordnen sind
• Zugänge zu Mülltonnen, Hauseingängen und Carports auf privatem Grund

Auch kleine Fußwege, die zum Beispiel in Baugebieten angelegt sind, sind Gehwege und müssen von den Anwohnern geräumt und gestreut werden.

Die Räumbreite sollte so gewählt werden, dass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.

Wann muss geräumt und gestreut werden?
Die Räum- und Streupflicht gilt täglich – auch an Sonn- und Feiertagen.
Beginn Mo. – Fr. bis 7:00 Uhr; Sa. und So. bis 9:00 Uhr
Bei Bedarf sind Räum- und Streugänge in regelmäßigen Abständen bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

Welche Mittel dürfen verwendet werden?
Die Gemeinde bittet ausdrücklich darum, auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten, da dieses Pflanzen, Tiere und Straßenbeläge schädigen könnte. Zulässig und empfohlen sind:
• Sand
• Splitt
• Granulat

Diese Materialien sorgen für Trittsicherheit und sind umweltverträglicher.

Was passiert bei Verstößen?
Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern haftet im Ernstfall auch für Unfälle oder Schäden, die durch unzureichend geräumte Wege entstehen.

Unterstützung für ältere oder eingeschränkte Menschen
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Räum- und Streupflicht selbst zu erfüllen, empfehlen wir, frühzeitig Hilfe zu organisieren – zum Beispiel durch Nachbarschaftshilfe oder externe Dienstleister.

Gemeinsam für Sicherheit im Winter
Mit Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein tragen wir alle dazu bei, dass die kalte Jahreszeit in Bienenbüttel sicher und gut bewältigt wird. Die Gemeinde bedankt sich für Ihr umsichtiges Handeln und wünscht allen eine unfallfreie Wintersaison.

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