Aktuelles
Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bereich „Grundsicherung“
Im Fachbereich „Jugend und Soziales“ des Landkreises gelten im Bereich „Grundsicherung“ ab
Dienstag, 2. Februar 2026, eingeschränkte Öffnungszeiten. Abweichend von den üblichen
Öffnungszeiten stehen die Mitarbeitenden nun täglich von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr
für Publikumsverkehr zur Verfügung. Ausschließlich zu diesen Öffnungszeiten ist auch eine
telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Damit entfallen ab sofort die ganztägigen
Öffnungszeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag. Die Reglung gilt bis einschließlich Freitag,
31. Juli 2026.