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Corona: Steigende Inzidenz führt zur teilweisen Rücknahme der Lockerungen

(Stand 16.07.2021, 12.30 Uhr) Aufgrund der im Landkreis Uelzen wieder über den Wert von 10 gestiegenen 7-Tage-Inzidenz wird morgen der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen – Lüchow-Dannenberg eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die derzeit für den Landkreis Uelzen noch geltenden Erleichterungen für eine 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10 ab Montag, 19. Juli 2021, wieder entfallen.

Die neue Allgemeinverfügung ist erforderlich, da am morgigen Samstag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis den dritten Tag in Folge den Wert von 10 überschreiten wird. Im Landkreis Uelzen gelten damit ab Montag wieder ausschließlich die strengeren Vorschriften der Niedersächsischen Corona-Verordnung für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 35.

Konkret bedeutet dies insbesondere, dass:

bei Zusammenkünften maximal zehn Personen zulässig sind, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten. Alternativ dürfen sich zwei Haushalte treffen, wobei die Personenzahl des zweiten Haushaltes auf zwei beschränkt ist. In beiden Fällen sind Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren dürfen sich mit insgesamt bis zu zehn Kindern sowie den Personen eines Haushaltes treffen. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen werden vollständig Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet.  

Auf den Wochenmärkten besteht wieder die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

In der Gastronomie sind geschlossene Gesellschaften wieder nur bis zu 100 Personen zulässig. Hierbei sind die Abstandspflichten sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten – solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.

Das Gesundheitsamt hat im Rahmen der Kontaktnachverfolgung festgestellt, dass sich der aktuelle Anstieg der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Uelzen auf das Fehlverhalten von lediglich zwei Personen zurückführen lässt. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass die Quarantänevorschriften zwingend zu beachten sind und Personen mit Krankheitssymptomen angehalten sind, sich bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses bei Kontakten unbedingt zurückzuhalten.  

Dazu Landrat Dr. Heiko Blume: „Es ist einfach ärgerlich, wenn durch das leichtsinnige Verhalten Einzelner Lockerungen der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus zurückgenommen werden müssen und unser aller Alltagsleben aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes, die der Landkreis zu befolgen beziehungsweise umzusetzen hat, erneut eingeschränkt wird.“    

Auch die neue Allgemeinverfügung wird ab morgen dann wieder über das Internetportal des Landkreises unter dem Menüpunkt „Coronavirus/Impfung/Bürgerstestungen“ und dort unter „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ einsehbar sein.

Weitere Informationen zu den maßgeblichen Corona-Schutzmaßnahmen bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 einschließlich Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich online unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ   

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