Gleichstellungsbeauftragte
An die Gleichstellungsbeauftragte können Sie sich wenden, wenn
- Sie sich zu bestimmten Themen informieren wollen, z.B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten, berufliche Qualifikation zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.
- Sie sich über Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts beschweren möchten
- Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen
- Sie sich über Veranstaltungen und Anlaufstellen speziell für Ihre Situation informieren möchten
- Sämtliche Informationen und Angaben werden vertraulich behandelt
Die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist es, Benachteiligungen von Frauen und Männern sichtbar zu machen und soweit möglich abzuschaffen - inner- und außerhalb der kommunalen Verwaltung. Sie ist Ansprechpartnerin für Anfragen, Beschwerden und Anregungen im Zusammenhang mit Gleichstellungsfragen und bietet unter anderem Hilfe und Unterstützung bei Gleichstellungsproblemen an.
Sprechzeit: nach Vereinbarung.