Donnerstag, 09.09.2010
07.01.2010 15:41 Uhr • Alter: 244 Tag(e)
Kategorie: Ortsteile

Dorferneuerung

 

Dorferneuerung in Bienenbüttel, Bargdorf, Bornsen, Grünhagen, Rieste, Steddorf, Varendorf, Beverbeck, Eitzen I und Edendorf Anmeldung von privaten Maßnahmen

Im Rahmen der Dorferneuerung können auch in diesem Jahr private Vorhaben gefördert werden. Nach den Förderrichtlinien können private Antragsteller für kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters, sowie für Maßnahmen zur Erhaltung ortsbildprägender landwirtschaftlicher und ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz, Förderung erhalten. Unter anderem werden die Erneuerung von Dacheindeckungen sowie Fenster und Türen und Fassadensanierungen gefördert. Grundsätzlich ist eine Förderung i.H.v. bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Die Mindestfördersumme muss 2.500 € betragen, wobei ein maximaler Förderbetrag von 25.000,-- € festgesetzt ist. Das heißt, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die zuschussfähigen Kosten mindestens 8.334 € betragen.

Die Durchführung von privaten Maßnahmen für das Jahr 2010 sollten bis zum 28.02.2010 bei der Gemeinde Bienenbüttel angemeldet werden. Grundsätzlich können später eingehende Anmeldungen im Jahr 2010 nicht mehr berücksichtigt werden.

Entsprechende Vordrucke stehen unter der Rubrik „Dorferneuerung - Formulare“ zum download bereit. Außerdem sind die Vordrucke bei Frau Heitmann, Tel. 05823/9800-33, e-mail: heitmannEmail At-Zeichenbienenbuettel.de im Rathaus oder bei den Ortsvorstehern erhältlich.

Anschließend findet eine Besichtigung sämtlicher angemeldeter Maßnahmen mit Vertretern des Amtes für Landentwicklung sowie dem Dorferneuerungsplaner/in, vermutlich im April 2010, statt.

Für die Orte Beverbeck und Eitzen I und Edendorf läuft der Förderzeitraum in diesem Jahr ab. Wer im Rahmen der Dorferneuerung noch etwas gefördert haben möchte, sollte die Maßnahme bis zum 28.02.2010 anmelden, damit noch eine Ortsbesichtigung erfolgen kann. Ferner muss bis zum 30.04.2010 der Zuwendungsantrag gestellt sein. Anträge die später gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zuwendungsantrag ist über die Gemeinde Bienenbüttel beim Amt für Landentwicklung einzureichen. Dem Zuwendungsantrag sind entsprechende Kostenvoranschläge beizufügen. Vordrucke sind bei der Gemeinde Bienenbüttel, Frau Heitmann oder auf der Internetseite des Amtes für Landentwicklung unter http://www.gll.niedersachsen.de/ unter „Landentwicklung-Fördermöglichkeiten“ erhältlich.