Donnerstag, 09.09.2010
23.12.2009 13:53 Uhr • Alter: 259 Tag(e)
Kategorie: Sonstiges

Winterdienst

 

Streupflicht auf Geh- und Radwegen

Winterdienst an Geh- und Radwegen


Jetzt kommt wieder die Jahreszeit, in der die Anwoh-ner von Geh-/Radwegen an den Winterdienst denken müssen. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet  den Winterdienst durchzuführen. Die Gemeindever-waltung weist auf die Räum- und Streupflicht hin.

Geregelt ist der Winterdienst in der „Verordnung der Gemeinde Bienenbüttel über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung“. Den Wortlaut der Verordnung können Sie im Internet unter www.bienenbuettel.de - Bürgerservice - Downloadbe-reich – Straßenreinigung einsehen. Auch im Ord-nungsamt der Gemeindeverwaltung ist die Verord-nung einsehbar.
 
Geh- und Radwege sind in voller Breite zu räumen und zu streuen. Auch dort, wo kein Gehweg vorhan-den ist, sind die angrenzenden Grundstückseigentü-mer der Straße verpflichtet, einen ein Meter breiten Streifen an Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.
Das Räumen und Streuen hat an Werktagen bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr zu erfol-gen. Bei Bedarf ist die Räum- und Streupflicht bis 20.00 Uhr zu wiederholen

Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde wenden.